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    Geheimes Staatsarchiv PK
    01 ZENTRALÜBERLIEFERUNG BRANDENBURG-PREUSSENS
    01.01 Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1808
    01.01.01 Kammer und Kanzlei
    01.01.02 Alte Reposituren (Pertinenzbestände)
    01.01.03 Kabinett und Kabinettsministerium
    I. HA Rep. 131 Archivkabinett - 15. Jh. - 1942
    I. HA Rep. 132 Königliche Dignität - 1694 - 1799
    I. HA Rep. 96 Geheimes Kabinett - 1682 - 1817

    Vollansicht Bestand

    Archiv Geheimes Staatsarchiv PK
    Gesamtsignatur: I. HA Rep. 96
    Laufzeit*: 1682 - 1817
    Name*: Geheimes Kabinett
    Beschreibung: Vorbemerkung

    Behördengeschichte:

    Das Geheime Kabinett mit Sitz im Potsdamer Stadtschloss stellte im 18. Jahrhundert die höchste Leitungsstelle des Königsreichs Preußen dar. Es bestand aus dem König und seinen Sekretären, die in räumlicher und sozialer Distanz zu und neben den sonstigen Kollegien und Verwaltungsbehörden die Regierungs- und Herrschaftsgeschäfte führten. Der Monarch entzog sich auf diese Weise dem Einfluss von Kollegien und Ministern, mit denen er grundsätzlich nur noch schriftlich verkehrte.

    Es gibt für das Geheime Kabinett weder Gründungsurkunde noch Gründungsinstruktionen. Vielmehr etablierte sich das Geheime Kabinett gleich zu Beginn der Herrschaft König Friedrich Wilhelms I. von Preußen (geb. 1688, reg. 1713-1740) als Fortsetzung der bei der Verwaltung Wusterhausens entwickelten Leitungspraxis. Kennzeichnend für den Herrschaftsstil des Königs wurden die sogenannten Kabinettsordres und -dekrete - jene knapp gehaltenen, vom König eigenhändig vollzogenen Weisungsschreiben, bei denen auf kuriale Gepflogenheiten weitgehend verzichtet wurde. 300.000 bis 400.000 solcher Ordres sollen das Kabinett zwischen 1728 und 1795 verlassen haben.

    Der Stab, mit dem sich der König im Kabinett umgab, bestand nicht aus Räten - also Beratern - sondern aus Sekretären. Gerade Männer wie Ehrenreich Bogislav (von) Creutz, Samuel (von) Marschall oder August Friedrich Boden konnten neben dem Kabinettsposten jedoch auch noch andere einflussreiche Stellungen erobern, die ihnen letztlich auch den sozialen Anschluss an die Verwaltungseliten des Königreichs ermöglichten. Das Kabinettssekretariat ermöglichte also sozialen Aufstieg bis zu Ministerwürden, auch die Erhebung in den Adelsstand. Dies änderte sich, als das Kabinett um 1730 festere Formen gewann, bei der Bearbeitung der Materien zunehmend arbeitsteilig verfahren wurde und Ressortzuständigkeiten entstanden. Die Sekretäre kamen nun in der Regel aus kleinen, bürgerlichen Verhältnissen, blieben im Kabinett, stiegen nicht weiter auf und suchten auch nicht den Anschluss an die adligen Verwaltungseliten, bildeten vielmehr ein Gegengewicht zu diesen. Dennoch waren die Macht- und Einkommenschancen für diese Männer erheblich, sie gewannen Einfluss auf die Führung der Regierungsgeschäfte und residierten nicht selten in repräsentativen Palais in Potsdam. Prominentester Vertreter dieser Sekretärs-Generation ist gewiss August Friedrich Eichel, der zwischen 1730 und 1768 im Kabinett tätig war. Nach Eichels Tod gewann die Ressortgliederung des Kabinetts an Schärfe; immer deutlicher bildete das Kabinett die gesamte Verwaltung des Königreichs im Kleinen nach. Unter König Friedrich Wilhelm II. von Preußen (geb. 1744, reg. 1786-1797) begann sich die Geschäftspraxis im Kabinett allerdings langsam zu wandeln. Zwar blieb der königliche Willen formal weiterhin ausschlaggebend für das Regierungshandeln, de facto vollzog der Monarch nun aber zunehmend lediglich jene Entscheidungen, die andere Verwaltungsstellen bereits getroffen hatten. Immer deutlicher wurde, dass die Regierung aus dem Kabinett den Erfordernissen des Staatsgefüges um 1800 nicht mehr entsprach.

    Zeit seines Bestehens hatte das Kabinett zwar ein räumliches Zentrum, aber keinen Sitz im eigentlichen Sinne des Wortes. Raum für die Kabinettsarbeit boten die königlichen Gemächer im Potsdamer Stadtschloss, unter König Friedrich II. von Preußen (geb. 1712, reg. 1740-1786) sommers auch in Schloss Sanssouci und winters im Berliner Schloss. Friedrich II. hatte in seinem Wohn- und Schlafgemach in Sanssouci zwar einen französischen Dokumentenschrank, aber, genau wie seine Vorgänger und Nachfolger, für das Kabinetts-Schriftgut keine Registratur. Geschlossene Akten wurden zur Ablage nach Berlin ins Archiv im Schloss geschickt und von dort bei Bedarf erneut angefordert. Die Sekretäre führten ihre Amtsgeschäfte überwiegend in ihren eigenen Häusern oder Wohnungen und legten dort auch ihre "Sachen und Briefschaften" ab. Nicht zuletzt daher rührt auch die Verpflichtung der Sekretäre zur Geheimhaltung sowie zuweilen auch deren Potsdamer Residenzpflichtigkeit. Diese Registraturen mussten dann nach dem Tod der Sekretäre aus deren Quartieren geborgen werden. Die Vereidigung des Kabinettspersonals fand übrigens ebenfalls nicht im Schloss statt, sondern in den Wohnsitzen von Sekretären, etwa jenem Eichels.

    Literatur: Wolfgang Neugebauer, Das preußische Kabinett in Potsdam. Eine verfassungsgeschichtliche Studie zur fürstlichen Zentralsphäre in der Zeit des Absolutismus, in: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte 44 (1993), S. 69-115.


    Bestandsgeschichte:

    Die Aktenabgaben aus den Kabinettsregistraturen an das Geheime Archiv bzw. das Archivkabinett begannen im Jahre 1740. Im Archivkabinett bildete die Kabinettsregistratur einen eigenen Bestand, dem in geringem Umfang auch Überlieferungen König Friedrichs I. von Preußen (geb. 1657, reg. 1688-1713, seit 1701 König) zugeordnet wurden - also Archivgut, das bereits vor der Etablierung des Kabinetts entstanden war, nun aber analog zur eigentlichen Kabinettsüberlieferung behandelt wurde.

    Erste Bearbeitungen der Kabinettsregistraturen nahmen der Staats- und Kabinettsarchivar Ludwig Franz Hoefer (1786-1862), der Staatsarchivar Eduard Friedrich Klaatsch (1796-1865) und der Archivsekretär Boudin zwischen 1827 und 1844 vor. Auf Hoefer und Boudin geht auch das erste, bis in die Gegenwart hinein gebrauchte Verzeichnis für das Kabinett unter den Königen Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. hervor. Im Zuge der Bearbeitung wurden aber wohl auch Teile des Kabinettsarchivs unter Hoefers Ägide kassiert; Kaatsch ordnete das zuvor noch nicht verzeichnete Archivgut und bereitete damit dessen Umverteilungen auf die Alten Reposituren (I. HA GR, Rep. 1 -69) vor.

    In den Jahren 1854 und 1855 durchgeführte Revisionsarbeiten bildeten die Grundlage für spätere Bestandsbearbeitungen, auch für die Abgabe von Teilen des Bestands an das Brandenburg-Preußische Hausarchiv. Der Staatsarchivar Gottlieb Friedlaender bildet 1855 den späteren Bestand I. HA Rep. 96 A für die Akten König Friedrich Wilhelms III. und führte analytische Verzeichnungen am Bestand I. HA Rep. 96 durch. Außerdem wurde der Bestand zwischen 1854 und 1928 kontinuierlich durch zahlreiche Erwerbungen aus Privatbesitz angereichert. Nach Einführung des Provenienzprinzips wurden die Akten aus den Alten Reposituren wieder herausgelöst. Die Staatsarchivare Paul Bailleu und Max Lehmann verzeichnete zudem die Kabinettsregistratur König Friedrich Wilhelms II. sowie die Militaria. Melle Klinkenborg begann 1919 mit Vorbereitungen für eine Veröffentlichung des Inventars der Kabinettsregistraturen von 1713-1797; erschienen ist es nicht.

    Nach kriegsbedingter Auslagerung gelangten beide Reposituren nach dem Zweiten Weltkrieg ins Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abteilung Merseburg. Da das Findbuch der I. HA Rep. 96 A vermutlich nicht mit nach Merseburg kam, wurde der Bestand im Jahre 1951 durch den damaligen Archivar-Anwärter Karl-Heinz Henning verzeichnet und durch ein neues Findbuch erschlossen. Nach der Rückführung nach Dahlem wurden die Militaria beider Bestände in das Inventar "Militär und Gesellschaft in Preußen. Quellen zur Militärsozialisation 1713-1806" aufgenommen und teilweise neu verzeichnet.

    Die bestehenden Verzeichnungen wurden zwischen 2014 und 2020 in der Archivdatenbank des Geheimen Staatsarchivs PK zusammengeführt. Dabei wurden die Bestände I. HA Rep. 96 und 96 A als eine Provenienz (nämlich Geheimes Kabinett) behandelt. Wenngleich einzelne Verzeichnungseinheiten bereits erweitert verzeichnet und sämtliche Archivalien neu klassifiziert wurden, handelt es sich bei den in die Datenbank erfassten Daten grundsätzlich um Retrokonversionen. Datensätze aus dem Militärinventar wurden ohne weitere Bearbeitung übernommen. Zur Migration in das neue Archivinformationssystem mussten die Reposituren auf zwei Datenbanken aufgeteilt werden. Perspektivisch sollen die Datenbanken jedoch wieder zusammengelegt werden.


    Zitierweise:
    GStA PK, I. HA Rep. 96 Geheimes Kabinett, Nr. ##
    GStA PK, I. HA Rep. 96 A Geheimes Kabinett, Nr. ##
    Erschließungsinformationen: Enthält auch: Kabinettsministerium (in I. HA Rep. 96)
    Umfang (lfm): 115,6 (5.581 VE)
    Findhilfsmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
    Archiv: Geheimes Staatsarchiv PK
    I. HA Rep. 96 A Geheimes Kabinett - 1797 - 1806
    I. HA Rep. 96 B Geheimes Kabinett (Minüten, Extrakte, Remissionsjournale) - 1728 - 1809
    I. HA Rep. 98 Kabinettsministerium, Immediatberichte - 1726 - 1792
    01.01.04 Generaldirektorium und nachgeordnete Behörden
    01.01.05 Französisches Koloniedepartement
    01.01.06 Pfälzer Koloniedepartement
    01.01.08 Sonstige Kultusbehörden
    01.01.09 Sonstige Justizbehörden
    01.02 Sonderbehörden der Napoleonischen Zeit 1806-1815
    01.03 Oberste Organe, Ministerien und andere Zentralbehörden ab 1808
    01.04 Parlamente
    01.05 Preußische Armee bis 1866
    02 HAUS UND HOF DER HOHENZOLLERN
    03 STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ
    04 TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN
    05 AUSSERPREUSSISCHE STAATLICHE ÜBERLIEFERUNG
    06 NICHTSTAATLICHE ÜBERLIEFERUNG
    07 SAMMLUNGEN
    ohne Eintrag in Tektonik
    Zentralarchiv der SMB