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    Geheimes Staatsarchiv PK
    01 ZENTRALÜBERLIEFERUNG BRANDENBURG-PREUSSENS
    01.01 Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1808
    01.02 Sonderbehörden der Napoleonischen Zeit 1806-1815
    01.03 Oberste Organe, Ministerien und andere Zentralbehörden ab 1808
    01.03.01 Staatskanzleramt
    01.03.02 Staatsministerium und nachgeordneter Geschäftsbereich
    01.03.03 Staatsrat
    01.03.04 Staatsoberhaupt
    01.03.05 Auswärtige und Bundes-Angelegenheiten
    01.03.06 Inneres
    01.03.07 Finanzen
    01.03.07.01 Finanzverwaltung und -kontrolle, Steuererhebung
    I. HA Rep. 151 Finanzministerium - (1724 - 1807) 1808 - 1947
    I. HA Rep. 138 Oberrechnungskammer - 1721 - 1948

    Vollansicht Bestand

    Archiv Geheimes Staatsarchiv PK
    Gesamtsignatur: I. HA Rep. 138
    Laufzeit*: 1721 - 1948
    Name*: Oberrechnungskammer
    Beschreibung: Vorwort: Behördengeschichte

    Die Preußische Oberrechnungskammer war die oberste und - mit Unterbrechungen - einzige Kontrollbehörde über die Finanzverwaltung des preußischen Staates. Wahrgenommen wurde diese Funktion durch Prüfung und Feststellung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben von Staatsgeldern, von Zu- und Abgängen von Staatseigentum und durch die Verwaltung der Staatsschulden. Gleichzeitig wurden damit die Einhaltung der betreffenden Gesetze und Verordnungen sowie die Wirtschaftlichkeit der Staatsverwaltung geprüft. Die Ergebnisse dieser Tätigkeit wurden in den Denkschriften bzw. jährlichen Bemerkungen der Oberrechnungskammer zusammengefasst. Das von den Verwaltungsstellen des Staates einzureichende Prüfungsmaterial bildete eine wertvolle Unterlage für die Beurteilung staatlicher Wirtschaftspolitik durch die verschiedenen Ressorts der Staatsverwaltung.

    Im Zusammenhang mit der unter Friedrich Wilhelm I. einsetzenden gründlichen Reformierung der gesamten Staatsverwaltung ist auch die 1714 unter der Bezeichnung "General-Rechenkammer" gegründete oberste Rechnungskontrollbehörde zu sehen. Damit sollte die Grundlage für eine geordnete und ertragversprechende Finanzwirtschaft geschaffen werden. Diese Reform bildete die Grundlage für eine geordnete und solide Finanzbasis, indem sie die Aufstellung von Etats für jeden Verwaltungszweig und die Vorlage von Rechnungsbelegen auch für kleinste Einnahme- und Ausgabeposten forderte. Die General-Rechenkammer war als zentrale Revisionsbehörde für den Militär- und Ziviletat mit kollegialer Geschäftsführung direkt dem König unterstellt.

    In der Folgezeit fehlte es aber nicht an Versuchen, der Behörde diese Selbständigkeit zu nehmen. Bereits 1723 wurde sie als Oberkriegs- und Domänenrechenkammer dem Generaldirektorium unterstellt, erhielt erst durch Verordnung vom 4. November 1796 ihre immediate Stellung zurück. Ausgenommen von der Revision waren nun aber die Rechnungen der Hofstaats-, Dispositions- und Legationskasse.

    In den folgenden Jahren erfuhr die Behörde im Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen von 1808/10 ein wechselvolles Schicksal. Das "Publikandum betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden der preußischen Monarchie" vom 16. 12. 1808 sah eine Unterstellung des Geschäftsbetriebes unter den zu gründenden Staatsrat vor. In der Verfügung vom 29. Mai 1810 erhielt sie die bis 1945 gültige Bezeichnung "Oberrechnungskammer", wurde dem Staatsministerium nachgeordnet und mit "Verordnung über die veränderte Verfassung aller oberster Staatsbehörden" vom 27. Oktober 1810 dem neugeschaffenen Staatskanzleramt unterstellt.
    In das Jahr 1817 fällt die Übersiedlung der Oberrechnungskammer von Berlin nach Potsdam, wo sie bis zum Ende des II. Weltkrieges ihren Sitz hatte.

    Nach dem Tode des Staatskanzlers von Hardenberg erfolgte eine Konsolidierung der Verhältnisse der Oberrechnungskammer, eine eingesetzte Immediatkommission zur Untersuchung des Staatshaushalts beschäftige sich mit ihrer künftigen Stellung. Eine daraus hervorgehende Instruktion vom 28. Dezember 1824 enthielt Anweisungen für die Geschäftstätigkeit der Behörde und fasste alle bisherigen Sondervorschriften zum Etats- und Rechnungswesen zusammen. Diese Instruktion, die bis zum Jahre 1933 gültig blieb, verdeutlichte die Selbständigkeit der Behörde.

    Die revolutionären Ereignisse von 1848/49 änderten an der staatsrechtlichen Stellung der Oberrechnungskammer nur insofern etwas, dass sie jetzt ebenfalls die Kontrolltätigkeit nicht nur für die Staatsregierung, sondern auch für die Provinzialregierungen übernahm. Diese Funktion übte sie bis zum Jahr 1933/34, der Gleichschaltung der Länder mit dem Deutschen Reich, aus.

    Bei Erlass des in der Verfassung von 1850 vorgesehenen Gesetzes zur Oberrechnungskammer im Jahr 1872 bestand bereits das Deutsche Reich, für das keine eigene Behörde zur Prüfung und Kontrolle der Reichsinstitutionen vorgesehen war. Bereits nach Gründung des Norddeutschen Bundes 1868 wurde die Prüfung und Feststellung der Rechnungen der Finanzverwaltung des Bundes der preußischen Oberrechnungskammer unter der Benennung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes auf bestimmte Zeit übertragen und wurde im Reich später durch das "Reichsgesetz für den Rechnungshof des Deutschen Reiches" jeweils verlängert. Die Kontrolle des Reichshaushaltes, des Landeshaushaltes von Elsass-Lothringen und des Haushaltes der Kolonien wurde von der Oberrechnungskammer durchgeführt, der Rechnungshof bildete eine besondere Abteilung der Oberrechnungskammer. Mit Verkündung der Reichshaushaltsordnung vom 31. Dezember 1922 wurde dieses Provisorium beendet, der Rechnungshof als selbständige Reichsbehörde installiert und seine Kompetenzen erweitert.

    Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten kam es zum weiteren Abbau der Rechte der Länder. Am 15. Dezember 1933 erklärte Preußen das "Gesetz über die Reichshaushaltsordnung" für sein Land anwendbar. Einen weiteren Schritt in dieser Entwicklung stellte das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsführung der Länder" vom 17. Juni 1936 dar. Es erklärte die Vorschriften für alle Länder als mit einer Ausnahme als verbindlich. Diese Ausnahme bildete Preußen - das Gesetz fand keine Anwendung, die Verbindung von Rechnungshof und Oberrechnungskammer blieb bis zur Auflösung beider Behörden bestehen.

    Geleitet wurde die Behörde durch einen Präsidenten bzw. Chefpräsidenten, dem wiederum die Direktoren der einzelnen Abteilungen unterstanden. Die Abteilungen waren zunächst in Departements, später Büros oder Prüfgebiete genannt, untergliedert. Die Aufteilung erfolgte zuerst nach dem Militär- und Ziviletat bzw. geografischen Gesichtspunkten. Im Jahr 1823 wurde die geografische Trennung aufgehoben und die sachliche Trennung nach Verwaltungszweigen vorgenommen. Neben dem Präsidialbüro, einem Hauptjournalbüro, der Geheimen Buchhalterei und der Bürokasse entstanden folgende Rechnungsrevisionsbüros:

    1. Generalkassenbüro
    2. Justiz-, Geistliches- und Medizinalbüro
    3. Postbüro
    4. Bergwerks- und Hüttenbüro
    5. Militärbüro
    6. Regierungshauptkassenbüro
    7. Domänenbüro
    8. Forstbüro
    9. Steuerbüro

    Dazu kam noch ein für Berlin eingerichtetes Büro für Rechnungen der Preußischen Bank, der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), der Staatsschuldentilgungskasse u. a.

    Weiterhin bestand aber nach Gründung des Norddeutschen Bundes bzw. Deutschen Reiches eine sehr enge Verflechtung zwischen Oberrechnungskammer und Rechnungshof. Die Personalunion in der Leitung zeigte sich insofern, dass der Chefpräsident der Oberrechnungskammer zugleich der Präsident des Rechnungshofes war. Die räumliche Unterbringung beider Institutionen war allerdings getrennt. Um die Trennung in der Registraturführung deutlich zu machen, erließ der Präsident am 12. September 1899 eine Verfügung, wonach die Büros der Oberrechnungskammer mit Buchstaben, die des Rechnungshofes mit römischen Zahlen zu bezeichnen waren:

    Oberrechnungskammer Rechnungshof

    B Baubüro I Militärbüro
    Bw Bergwerksbüro II Militärbüro
    D Domänenbüro III Militärbüro
    E Eisenbahnbüro IV Militärbüro
    F Forstbüro V Militärbüro
    G Generalbüro VI Militärbüro
    Gl Geistliches Büro VII Militärbüro
    H Regierungshauptkassenbüro VIII Militär- u. Militärbaubüro
    J Justizbüro IX Postbüro
    L Landwirtschaftsbüro X Reichseisenbahnbüro
    SD Steuerbüro für D (irekte Steuern) XI Generalbüro des Rechnungs-
    SI Steuerbüro für I (ndirekte Steuern) hofes
    XII Marinebüro

    Diese unterschiedliche Kennzeichnung in der Registraturführung blieb bis zum Ende beider Behörden bestehen und bildet daher ein Unterscheidungsmerkmal für den Aktenniederschlag beider Einrichtungen.

    Während der Zeit des Dritten Reiches nahm die Verflechtung zwischen Oberrechnungskammer und Rechnungshof nahezu undurchsichtige Formen an. Nach der "2. Verordnung über die Vereinheitlichung und Verbilligung der Verwaltung" vom 25. Oktober 1934 konnten die Reichs- bzw. Staatsbeamten zwischen den Behörden umgesetzt werden, wechselseitige Prüfungen oder Vertretungen vornehmen. Daraus resultierte, dass der Rechnungshof auch Kontrollen des preußischen Staatshaushaltes vornahm und umgekehrt die Oberrechnungskammer verschiedene Fonds des Reichshaushalts prüfte, vornehmlich Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft.

    Bei der Rechnungsprüfung selbst handelte es sich um eine Rechnungskontrolle von abgeschlossenen Wirtschaftsvorgängen. Geprüft wurden sämtliche Rechnungen und Belege des Staatshaushalts. Ebenso fiel auch die Kontrolle des gesamten nicht in Geld bestehenden Eigentums des Staates, wie auf die Nachprüfung der Bestandsverzeichnisse und Inventarien der Grundstücke, Gebäude, Gebrauchsgegenstände und Gerätschaften in ihren Aufgabenbereich.


    Chefpräsidenten der Oberrechnungskammer

    Creutz, Ehrenreich Bogislav von 1714 - 1723
    Piper, Johann Heinrich von 1744 - 1752
    Resen, Joachim Heinrich 1752 - 1764
    Tieffenbach, Christian Ludwig von 1764 - 1776
    Roden, Johann Rembert 1768 - 1781
    Kummer, Hans Wilhelm von 1781 - 1795
    Schultze, Christian Ludwig von 1795 - 1802
    Schlabrendorff, Heinrich Wilhelm Georg von 1808 - 1822
    Beguelin, Heinrich Huldreich Peter von 1816 - 1818
    Oelssen, Johann Christian Magnus 1818 - 1823
    Ladenberg, Johann Philipp Andreas von 1823 - 1835
    Ribbentrop, Wilhelm, Christian Friedrich Johann von 1835 - 1839
    Aschenborn, Georg Friedrich 1839 - 1842
    Kuhlmeyer, August Heinrich 1842 - 1850
    Ladenberg, Philipp Wilhelm Adalbert von 1850 - 1855
    Bötticher, Dr. Karl Wilhelm von 1855 - 1868
    Stünzner, Karl Ewald von 1869 - 1890
    Wolff, Arthur Paul Ferdinand von 1890 - 1898
    Magdeburg, Eduard Ludwig Karl von 1898 - 1914
    Holtz, Ernst Heinrich Gustav 1914 - 1922
    Saemisch, Friedrich 1922 - 1938
    Müller, Heinz 1938 - 1945


    Bestandsgeschichte

    Der im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz überlieferte Bestand I. HA Rep. 138 stellt nur einen Bruchteil der schriftlichen Überlieferung der Preußischen Oberrechnungskammer dar. Er setzt sich aus dem im Geheimen Staatsarchiv gebildeten Bestand I. HA Rep. 138 Oberrechnungskammer und Restakten unmittelbar aus der Behörde zusammen. Über dessen Vollständigkeit können aber keine Aussagen gemacht werden; von den umfangreichen Ablieferungen der Oberrechnungskammer im Jahre 1941 ist wahrscheinlich kaum etwas erhalten.

    Im II. Weltkrieg wurden die Bestände des Geheimen Staatsarchivs, damit auch der Bestand Oberrechnungskammer, in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck verbracht.
    Nach Ende des Krieges wurden diese Akten von der Sowjetunion beschlagnahmt. Die Rückgabe der beschlagnahmten Archivalien des Geheimen Staatsarchivs an die Regierung der DDR erfolgte in den 50er Jahren. Als Standort des Archivs wurde das "Karteihaus der Landesversicherungsanstalt Merseburg" in Sachsen-Anhalt ausgewählt, die administrative Unterstellung erfolgte unter das Zentrale Staatsarchiv Potsdam als Zweigstelle Merseburg.

    Um die Überlieferung der Oberrechnungskammer für eine Benutzung zugänglich zu machen, erfolgte in den Jahren 1980 - 1982 in Merseburg eine Verzeichnung und Klassifizierung der Akten. Dabei wurde eine Abgrenzung zum Bestand "Rechnungshof", der sich im Bundesarchiv Berlin, Abteilung Reich befindet, insofern vorgenommen, dass bei der Klassifikation die einzelnen Prüfgebiete zugrunde gelegt wurden und Akten des Rechnungshofes abgegeben wurden, wobei sich durch die enge Verflechtung, gerade in der Zeit des Nationalsozialismus, eine provenienzmäßige Unterscheidung schwierig gestaltete.

    Bei der damaligen Erschließung des Bestandes wurde die einfache Verzeichnung mit der Ausnahme angewendet, dass die Aktentitelbildung in Form einer Schlagwortverzeichnung mit einem oder mehreren Schlagwörtern verwendet wurde und nicht in Form sonst üblicher zusammenhängender Satzbildungen.

    Der Bestand wurde nach den festumrissenen und zur Kompetenz der Behörde gehörenden einzelnen Prüfgebieten in Anlehnung an den Aktenplan von 1932 aufgestellt und nur kleinere Korrekturen zugunsten einer schärferen Profilierung vorgenommen.
    So wurden in den Klassifikationsstufen 1 - 6 die "Allgemeinen" Akten, die in allen Prüfgebieten gleich aufgebaut sind, allerdings mit direktem Bezug auf das eigentliche Prüfgebiet erfasst, während die nachfolgenden Aktenplanpositionen den ressortspezifischen Sachakten vorbehalten waren.

    In Dahlem lagerte ein kleiner Teil-Bestand, der vor allem auf einer Abgabe von 1943 bestand. Beim Archivalientausch mit dem Bundesarchiv Koblenz in den 1960er Jahren wurden 105 Aktenpakete nach Dahlem zurückgegeben, die nach dem 2. Weltkrieg nach Koblenz gelangt waren (vgl. I. HA Rep. 600, Nr. 3743).

    Nach der im Zuge der deutschen Wiedervereinigung 1993 erfolgten Rückführung der Archivalien aus dem Zentralen Staatsarchiv, Abteilung Merseburg in die Zuständigkeit des Geheimen Staatsarchivs PK wurde 2012 eine Neubearbeitung in der Form vorgenommen, dass aus den schlagwortmäßig gebildeten Aktentiteln konventionelle Aktentitel gebildet wurden.

    Um nun die bereits bestehende Klassifikation des Bestandes "Preußische Oberrechnungskammer" auch datenbankmäßig abbilden zu können und um eine Übersichtlichkeit bei Recherchen in der Datenbank zu gewährleisten, wurden die verschiedenen Prüfgebiete bei den allgemeinen, in jedem Prüfgebiet vorhandenen Akten, bzw. für die Ressortverwaltungen in den einzelnen Klassifikationsstufen ergänzt.
    Beispiele: Landwirtschaft und Kultur:

    9 Prüfgebiet K - Kultur
    9.1 Oberrechnungskammer - Prüfgebiet Kultur
    9.1.1 Geschäftsbetrieb - Prüfgebiet Kultur
    9.1.2 Registratur - Prüfgebiet Kultur
    9. 3. Ressortverwaltung Kultur
    9.3.1 Theater - Ressortverwaltung Kultur
    9.3.2 Film - Ressortverwaltung Kultur

    13 Prüfgebiet L - Landwirtschaft
    13.1 Oberrechnungskammer - Prüfgebiet Landwirtschaft
    13.1.1 Geschäftsbetrieb - Prüfgebiet Landwirtschaft
    13.1.2 Registratur - Prüfgebiet Landwirtschaft
    13.3 Ressortverwaltung Landwirtschaft
    13.3.1 Landwirtschaftliche Verwaltung - Ressortverwaltung Landwirtschaft
    13.3.2 Haushalts- und Rechnungswesen - Ressortverwaltung Landwirtschaft


    In diesem Zusammenhang wurde auch der bereits vor 1993 im Geheimen Staatsarchiv PK vorhandene Teil in den aus Merseburg zurückgeführten eingearbeitet.

    Während die Überlieferung aus dem 18. Jahrhundert nur noch vereinzelt vorliegt und auch für das 19. Jahrhundert noch sehr unvollständig ist, nimmt die Überlieferungsdichte für das 20. Jahrhundert doch bedeutend zu.

    Aus den Jahresberichten des Geheimen Staatsarchivs aus den Jahren 1929 - 1941 geht hervor, dass schon 1929 eine größere Aktenabgabe (vier Kisten) der Oberrechnungskammer erfolgte. Im Februar 1932 war die Acc. 58/1929 verzeichnet. 1933 trat man in Verhandlungen eine größere Abgabe zu übernehmen. Allerdings stellte man 1936 fest, dass die Ablieferung auf Wunsch der Behörde verschoben wurde, um die Abfassung einer Geschichte der ORK vor Ort vorzunehmen. Nur ein kleiner Bestand von Rechnungen aus den abgetretenen Gebieten kam ins Geheime Staatsarchiv.
    1937 berichtete Staatsarchivrat Dr. Meinert , dass er von der Oberrechnungskammer Personalakten übernommen hatte, die Abgabe der bereits ausgesonderten Akten immer noch unterblieben ist. 1941 wurden dann 200 Pakete dem Geheimen Staatsarchiv zur Archivierung übergeben.

    Relativ umfassend ist die Überlieferungslage des Bestandes für die Zeit von 1933 - 1945, während, wie bereits erwähnt, in anderen Zeitabschnitten Lücken vorherrschen. Neben dem im Geheimen Staatsarchiv PK ebenfalls verwahrten Schriftgut des Bestandes "Preußisches Finanzministerium" bieten die Akten der ORK einen guten Überblick über die Verwaltung in der Zeit des Nationalsozialismus und stellen somit eine Ergänzung für die bereits 1933/34 endende schriftliche Überlieferung der preußischen Ministerien dar.

    Bei einer Magazinbegehung wurden im Sommer 2018 weitere 460 Aktenpakete vor allem aus den 1930er und 1940er Jahren entdeckt, die in Merseburg gepackt wurden. Bei der Bestandsordnung waren sie als "noch aufzubewahren" klassifiziert, aber noch nicht verzeichnet worden (vgl. I. HA Rep. 178 E, Nr. 702). Die Erschließung wurde im September 2018 unter Anleitung des Sgb III 1b von zwei Praktikanten sowie von Oktober bis Dezember 2018 mit den drei Archivinspektor-Anwärtern vorgenommen. Die Archivalien wurden im Rahmen der Erschließung in Juris-Mappen gelegt, signiert und in Stülpdeckelkartons gepackt.

    Quellen- und Literaturhinweise:

    -GStA PK, I. HA Rep. 138 Oberrechnungskammer, Nr. 120 - 122
    Allgemeiner Geschäftsbetrieb der Oberrechnungskammer, 1923 - 1939.

    -GStA PK, I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 1932 - 1934
    Monats- und Jahresberichte des Geheimen Staatsarchivs, 1929 - 1943.
    - GStA PK, I. HA Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg, Nr. 563

    - GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 563 und Nr. 702 (Schematismus der Prüfgebiete vom 19. Jh. bis 1932).

    - Geschäftsordnung der Preußischen Oberrechnungskammer vom 30. Januar 1935, Berlin 1935.

    - Ditfurth, Theodor von: Zur Geschichte der königlich preußischen Oberrechnungskammer, Berlin Reichsdruckerei 1909.

    -Bucholtz, Paul; Die Preußische Oberrechnungskammer, ihre Einrichtung und ihre Befugnisse: Gesetz vom 27. März 1872.

    - Zöbl, Dorotthea: Die Oberrechnungskammer, in: Preußische Verwaltungen und ihre Bauten 1800 bis 1945, hg. von Kristina Hübener, Potsdam 2001, S. 165-172.




    Bestandsumfang: 72 lfm; 5118 VE
    Laufzeit: 1714 - 1945

    Letzte vergebene Nummer: Nr. #


    Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 138, Nr. #

    Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 138 Oberrechnungskammer, Nr. #




    S. Reinhardt
    (Archivamtfrau) Berlin, den 20. 12. 2012
    P. Puppel, Bln im Februar 2019
    Geschichte: Vgl. dazu auch I. HA Rep. 178 E, Nr. 563: Bearbeitungskonzeption (1979); I. HA Rep. 178 B, Nr. 660 (Zugangsbuch); I. HA Rep. 178 B, Nr. 812 (Ordnungsarbeiten)
    Bemerkung zum Bestand: Akz.58/1929 (erschlossen 1932)
    Akz. 165/1936 (4.7.1936: 23 Pakete)
    Umfang (lfm): 82 lfm (5.209 VE)
    Findhilfsmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde.
    Archiv: Geheimes Staatsarchiv PK
    I. HA Rep. 126 [Jüngere] Generalkontrolle der Finanzen - 1815 - 1826
    I. HA Rep. 154 Immediatkommission zur Verwaltung der Vermögens- und Einkommenssteuer - 1812 - 1817
    01.03.07.02 Staatsschatz und -münze, Staatsbank und -kassen
    01.03.07.03 Staatschuldenverwaltung
    01.03.07.04 Beamtenbesoldung und -versorgung
    01.03.08 Kultus (Geistliche, Unterrichts- und Medizinalverwaltung)
    01.03.09 Wirtschaft und Verkehr
    01.03.10 Justiz
    01.03.11 Kriegsministerium
    01.04 Parlamente
    01.05 Preußische Armee bis 1866
    02 HAUS UND HOF DER HOHENZOLLERN
    03 STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ
    04 TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN
    05 AUSSERPREUSSISCHE STAATLICHE ÜBERLIEFERUNG
    06 NICHTSTAATLICHE ÜBERLIEFERUNG
    07 SAMMLUNGEN
    Zentralarchiv der SMB