VII. HA, Geistliche Fürsten und Stifter in Beziehung zur Mark, Erzbistum Magdeburg, Nr. 72 |
1614 Mai 28, 114 Juni 10 |
Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg und Erzbischof Christian Wilhelm von Magdeburg vergleichen sich dahingehend, dass letzterem das zwischen Kurbrandenburg und Braunschweig streitige Wiederkaufsrecht an der in Veldtheimschen Besitz befindlichen, ehemals Reinsteinschen Herrschaft Derenburg abgetreten wird mit der Aussicht, die Herrschaft Derenburg dereinst als ein kurbrandenburgisches Mannlehen in voller Landeshoheit zu besitzen. 1614 Mai 28, Cölln an der Spree; 1614 Juni 10, Halle Siegel der Vertragspartner an schwarz-weißen und rot-weißen Schnüren |
-, Johann Sigismund, Kurfürst von Brandenburg -, Christian Wilhelm, Erzbischof von Magdeburg Veldtheim, -, - Reinstein, -, - |
Derenburg |
Vorlage nur als Mikrofilm/Mikrofiche/Digitalisat |
Für die Bereitstellung des Digitalisats ist eine Vorlaufzeit von 2 Wochen zu berücksichtigen. Bei umfangreicheren Bestellungen kann sich die Bearbeitungszeit gegebenenfalls verlängern. |