Vorwort: Die Errichtung der Geheimen Kriegskanzlei und des Geheimen Kriegsrates erfolgte am 25. Mai 1630. An der Spitze der Geheimen Kriegskanzlei stand der Geheime Kriegssekretär, später Wirkliche Geheime Kriegssekretär, dem mehrere Kriegskanzlisten und ein Kanzleidiener unterstellt waren . Die Geheime Kriegskanzlei unterstand ursprünglich dem Feldmarschall, seit 1713 dem König immediat, seit 1730 dem Generaldirektorium, seit 1787 dem Oberkriegskollegium und seit 1809 dem Militärkabinett, war aber organisatorisch immer selbständig. Die Geheime Kriegskanzlei war überwiegend zuständig für die Personalangelegenheiten des preußischen Offizierskorps (Patente, Verabschiedungen, Reserve, Armeelisten, Ranglisten, Adelskontrolle). Im 18. Jahrhundert unterstützte sie auch noch die Königliche Kabinettskanzlei bei der Herstellung von militärischen Ausgängen (Zirkularorders) . Durch Kriegseinwirkungen wurde der überwiegende Teil der Akten der Geheimen Kriegskanzlei 1945 vernichtet. Im vorliegenden Bestand ist besonders die Überlieferung der 24 Bände (ehemals 36 Bände) der sogenannten Offiziernomenklatur hervorzuheben. Die Offiziernomenklatur wurde im 19. Jahrhundert angelegt. Es wurden Offiziere, die seit 1713 in der preußischen Armee gedient haben, aufgenommen. Bis zur Einführung von Personlakten für preußische Offiziere ab 1874 wurde sie laufend ergänzt und fortgeführt. Sterbedaten und -orte wurden bis ca. 1920 hinzugefügt. Die Familiennamen der Offiziere in der Offiziernomenklatur sind mit großer Schrift hervorgehoben und meistens alphabetisch geordnet. Die Vornamen sind nicht immer aufgeführt. Angaben über Herkunft und Geburt sind nicht vorhanden. Dagegen ist die jeweilige militärische Laufbahn mit Versetzungen, Kommandierungen, Ordensverleihungen und Entlassungen vermerkt worden. Bei den Offizieren, die über 1874 hinaus gedient haben, wurde mit roter Tinte die Nummer der Personalakte eingetragen . Die Personalakten gehören ebenfalls zu den Kriegsverlusten. Restbestände werden heute zuständigkeitshalber im Bundesarchiv/Abt. Militärarchiv Freiburg i. Br. verwahrt. Seit 1966/68 besteht zwischen dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und dem Bundesarchiv Abt. Militärarchiv Freiburg die Regelung, wonach die Akten mit der Datierung vor dem 1. Januar 1867 ins Geheime Staatsarchiv PK und die nach dem 31. Dezember 1866 ins Bundesarchiv Abt. Militärarchiv gehören. Im Zuge dieser Abgrenzungsregelung fand am 16. September 1992 in Potsdam eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des Geheimen Staatsarchivs PK, des Bundesarchivs Abt. Militärarchiv Freiburg und des Bundesarchivs Militärisches Zwischenarchiv Potsdam statt. In dieser Sitzung wurden die Abgrenzungsfragen der preußischen Armee, die im Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam überliefert waren, besprochen. Dort befanden sich neben den Akten, die 1988 aus der damaligen Sowjetunion übernommen wurden, bereits umfangreichere Unterlagen der preußischen Armee, darunter auch die 24 Bände der sogenannten Offiziernomenklatur. Nach Übergabe dieser Akten im Dezember 1995 wurde im Geheimen Staatsarchiv PK damit begonnen, die aus dem ehemaligen Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam nach Dahlem übergebenen Akten mit den Akten des im Geheimen Staatsarchivs PK überlieferten Bestandes GStA PK, IV. HA A Preußisches Heeresarchiv und GStA PK, IV. HA B Heeresgeschichtliche Sammlung, zusammenzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Bezeichnung IV. HA Preußisches Heeresarchiv in IV. HA Preußische Armee geändert. Der Teilbestand Geheime Kriegskanzlei erhielt die Repositurnummer Rep. 1. Die Eingabe in die Augias-Datenbank erfolgte seit 1996 durch Frau Fröhlich. Einige Aktentitel und Enthält-Vermerke wurden überprüft und teilweise ergänzt. Parallel zu den Erschließungsarbeiten erfolgte die magazintechnische Bearbeitung. Die Akten wurden umsigniert, mit neuen Signaturschildern versehen und in Aktenkartons verpackt.
Zitierweise: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 1 Geheime Kriegskanzlei, Nr. ##
Berlin, März 2012 Irina Fröhlich (Archivoberinspektorin) |